
Vor der Reise: Tipps vom ADAC
Wichtig im Ausland: Recht
Achtung, Frankreich-Fahrer!
Betrifft: Vorbeischlängeln bei Stau
Es gab in Frankreich seit dem 02.08.21 eine zunächst bis zum 01.08.24 befristete Testphase, in der es Motorradfahrern in 21 Departements erlaubt war, sich unter bestimmten Bedingungen an sich stauenden Fahrzeugkolonnen vorbeizuschlängeln. Diese Testphase war noch einmal bis zum 15.09.2024 verlängert worden. Aktuell gilt diese Erlaubnis also nicht mehr; es findet wohl eine Auswertung des Versuchs statt. Bis zu einer entsprechenden Regelung bzw. Entscheidung muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße zu rechnen ist. Eine sogenannte Normalbuße dürfte 135 € betragen.
Siehe auch: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/frankreich/
Quelle: Auskunft des ADAC vom 27.09.2024, eigene Recherchen
Autor: H.R.
Umweltzonen Frankreich
Frankreich und die Umweltzonen

Meine Recherche hat Folgendes ergeben und ich bedanke mich ganz herzlich bei dem Kollegen C. Hack vom ACE Stuttgart.
Für Motorräder mit Erstzulassung vor 01.06.2000 gibt es keine Crit’Air-Plaketten.
Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr in französischen Umweltzonen genutzt werden. Bis Ende 2024 sollen in allen Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern Umweltzonen eingerichtet werden. Das bedeutet, daß mit einer SC 22 GL1500 nicht mehr in die Umweltzonen gefahren werden darf. Natürlich auch nicht mit GL1000,GL1100 oder GL1200.
Es empfiehlt sich demnach, sich vor einer geplanten Reise nach Frankkreich mit Ziel im Land genau zu erkundigen, was geht und was nicht. Besonderheit ist nämlich auch, dass es in den verschiedenen Regionen nicht einheitliche Regelungen gibt.
Ich warne davor, diese Regelungen zu ignorieren, die Strafen sind saftig!
Dies dient zu Eurer Info.
Glück auf und Grüssle aus AB
Thommy Altmann, Vorstand Technik
Französische Umweltplakette
Hier gibt es die aktuellsten Infos und Bestellmöglichkeiten für die Plakette:
https://www.certificat-air.gouv.fr